Das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) hat den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität mittels Verhinderung von Geldwäsche, zum Ziel

Geldwäsche

Terrorismusfinanzierung

 

  • Einzahlung illegalen Bargelds auf einem Konto bei einer Bank
 
  • Durchführung von zahlreichen Überweisungen über viele Konten hinweg, auch bei ausländischen Banken
  
  • Erwerb von Beteiligungen, Wertgegenständen mit dem gewaschenen Geld
 
  
 zum Beispiel  
   
  •  Computersabotage
 
  •  Zerstörung von Bauwerken
  • Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
 
  • Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
  • Brandstiftung, schwere Brandstiftung / besonders schwere Brandstiftung
 
  • Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
  • Mißbrauch ionisierender Strahlen
 
  • Herbeiführen einer Überschwemmung
  • gemeingefährliche Vergiftung
 
  • gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr
  • Störung öffentlicher Betriebe, Versorgungsanlagen
 
  • Störung von Kommunikationsanlagen
Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften