Stellungnahme an den Bundesrat
Die Bundesregierung hat am 23. Februar 2017 den tags zuvor beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Regierungsentwurf) an den Bundesrat übermittelt. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates beraten über den Regierungsentwurf am 16. März 2017. Für Verpflichtete in Form von Finanzunternehmen, Versicherungsvermittler,…