Newsflash: Bundestag beschließt Novelle des Geldwäschegesetzes
Der Bundestag hat am 18. Mai 2017 in seiner 234. Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Gesetzentwurf der Bundesregierung) in Zweiter und Dritter Lesung angenommen. Mit der Neufassung des deutschen Geldwäschegesetzes werden die Regelungen der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt.
Die Abstimmung erfolgte zu später Stunde um 21:55 Uhr (Beitrag im Parlamentsfernsehn). Die geplante Aussprache ist der fortgeschrittenen Stunde zum Opfer gefallen. Das ist als ein Zeichen dafür zu werten, dass die Änderungen zum Regierungsentwurf auf ein Minimum beschränkt bleiben sollen. Nur so kann der ambitionierte Zeitplan eingehalten werden. Die Annahme des Gesetzes erfolgte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen unter Enthaltung der Oppositionsfraktionen. Grundlage für die Annahme war die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 18/12405), die einen Tag zuvor beschlossen und veröffentlicht wurde. Die Beschlussempfehlung enthält 25 Anpassungen, die sowohl redaktioneller als auch inhaltlicher Natur sind.
Die fristgerechte Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie mit Wirkung zum 26. Juni 2017 wird damit weiter verfolgt.