Newsletter vom 10.04.2017: Rundschreiben zur Videoidentifizierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute das Rundschreiben 3/2017 (GW) – Videoidentifizierungsverfahren (Rundschreiben) auf Ihrer Internetseite veröffentlicht. Das Rundschreiben löst die bisherige Aufsichtspraxis des „Kapitel III. Auslegung des § 6 Abs. 2 Nr. 2 GwG („nicht persönlich anwesend“)“ des Rundschreiben 1/2014 (GW) – Verdachtsmeldungen nach §§ 11, 14 GwG und anderes vom 5. März 2014 ab, während alle anderen Kapitel weiterhin anwendbar bleiben. Gleichzeitig wird das kurz nach seiner Veröffentlichung ausgesetzte Rundschreiben 04/2016 (GW) – Videoidentifizierungsverfahren vom 10. Juni 2016 (Erstfassung vom 31. Mai 2016) vollständig aufgehoben.
Positiv kann festgehalten werden, dass der Einsatz von Videoidentifizierungssystemen zur Identifizierung von natürlichen Personen, allen unter der Aufsicht der BaFin stehenden Verpflichteten des Geldwäschegesetzes freisteht. Das heißt, neben Kreditinstituten dürfen zum Beispiel auch Zahlungsinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute weiterhin ein Videoidentifizierungsverfahren zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten nutzen.
Soweit der positive Inhalt des Rundschreibens. [ weiterlesen ]