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Newsletter 02/2018 – FIU Konsultationsverfahren wegen Anpassungen im Meldeverfahren

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gibt den nach Geldwäschegesetz „Verpflichteten“ bis 31.03.2018 die Möglichkeit, sich zu vorgesehenen Anpassungen im Meldeverfahren zu äußern.

Informationen hat die FIU zum Download auf deren Internetseite bereitgestellt:

www.zoll.de/DE/Der-Zoll/FIU/Aktuelles-FIU-Meldungen/2018/fiu_konsultationsverfahren.html

Betroffen sind:

  1. Meldungsindikatoren

In der Untergliederung „Vermutete Straftaten/ Vortaten der Geldwäsche“ sollen die bisher 31 Datenfelder auf künftig 7 Datenfelder reduziert werden.

Vermutete Straftaten / Vortaten der Geldwäsche
D1001 Korruption, Straftaten im Amt (z.B. Bestechung und Bestechlichkeit
D1002 Betrug und Untreue
D1004 Steuerdelikte
D100401 Sozialleistungsbetrug
D1006 Terrorismusfinanzierung, Staatsschutz, Embargoverstöße
D1019 Andere Straftaten
D1020 Straftat nicht erkennbar

2. Validierungsregeln

Für die Verdachtsmeldungen werden weitere Datenfelder benannt, die neben den bisherigen „Pflichtfeldern“ und „unechten Pflichtfeldern“ künftig ebenfalls zwingend ausgefüllt werden müssen. Anderenfalls wird die Verdachtsmeldung von der FIU nicht akzeptiert und zurückgewiesen.

3. XML-Schema

Eine hier angekündigte Änderung betrifft eine Ergänzung der Liste der Landesnamen um ein Datenfeld, falls der Landesname unbekannt ist.

Außerdem soll das Feld-/Datentyp E-Mail-Adresse angepasst werden, womit künftig bei der E-Mail-Adresse auch Umlaute verwendet werden können.