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Newsletter 03/2019 – Veröffentlichung der Nationale Risikoanalyse für Deutschland

Am 19. Oktober 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die erste Nationale Risikoanalyse im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Deutschland veröffentlicht. Die Erarbeitung erfolgte unter Federführung des BMF seit Anfang 2018. Im zweiten Halbjahr 2018 wurden sowohl Vertreter des Finanzsektors als auch des Nicht-Finanzsektors mit Fragebögen, Stellungnahmen und persönlichen Befragungen eingebunden.

Die Nationale Risikoanalyse untergliedert sich in folgende Abschnitte:

  1. Aufbau und Prozess der Nationalen Risikoanalyse (Seiten 9 – 15)
  2. Darstellung des nationalen Rechtsrahmens (Seiten 16 – 23)
  3. Darlegung der Nationalen Risikolage (Seiten 24 – 54)
  4. Darlegung der Erkenntnisse zum Finanzsektor (Seiten 55 – 101)
  5. Darlegung der Erkenntnisse zum Nicht-Finanzsektor (Seiten 102 – 112)
  6. Ausführungen zu Krypowerten (Seiten 113 – 116)

Inhaltlich werden Ausführungen zu gängigen Typologien der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Verwendung der sektorspezifischen Produkte gemacht. Der Umfang der Ausführungen zu den gängigen Bank- und Versicherungsprodukten ist ausgeprägter und teilweise mit Rankings unterlegt. Aber bereits hier sind die Ausführungen etwa zum Wertpapiergeschäft, Sortengeschäft oder auch zum Finanztransfergeschäft auf die den Verpflichteten seit vielen Jahren bekannten Aussagen begrenzt. Für den Nicht-Finanzsektor sind keine Rankings verfügbar. Auch sind die Ausführungen insgesamt eher allgemein gehalten.

Die Nationale Risikoanalyse muss künftig von allen Verpflichteten im Rahmen der eigenen individuellen Risikoanalyse berücksichtigt werden. Das verlangt eine Befassung mit den Sektorspezifischen Ausführungen der Nationalen Risikoanalyse soweit die betreffenden Erkenntnisse nicht bereits in der individuellen Risikoanalyse enthalten waren.   

  Erste Nationale Risikoanalyse 2018/2019